Nutzungsvereinbarung

Bevor Sie zu ILIAS wechseln, akzeptieren Sie die folgenden Nutzungsvereinbarungen.

Nutzungsbedingungen für die Nutzung von Fraunhofer ILIAS

1. Geltung der Nutzungsbedingungen; Änderung der Nutzungsbedingungen

(1)      Ilias ist ein Open-Source Learning Management System, das an großen und kleineren Unternehmen, Universitäten, Schulen und Behörden genutzt wird, um individuelle Lernszenarien umzusetzen. Dazu gehört u.a. die Distribution und das Training von Lerninhalten, die Kommunikation zwischen Lehrenden und Lernenden sowie die kollaborative Erarbeitung von Wissen.

Die Lernplattform Ilias wird bei der Fraunhofer Gesellschaft für die Durchführung von wissenschaftlicher Weiterbildung, z.B. für Seminare oder Zertifikatsprogramme, sowie für den Austausch innerhalb themenbezogener Communities genutzt. Zusätzlich gibt es ein offenes Angebot, das zur Information für Weiterbildungsinteressierte dient.

(2)      Für die Nutzung von Ilias gelten zwischen der Nutzerin und dem Nutzer (nachfolgend umfasst die männliche Form »der Nutzer« stellvertretend auch die weibliche Form) und der Fraunhofer Gesellschaft die nachstehenden Nutzungsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Nutzers, die mit diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen in Widerspruch stehen, finden keine Anwendung.

(3)      Mit dem erstmaligen Einloggen als Mitglied auf Ilias erklärt sich der Nutzer mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

(4)      Diese Nutzungsbedingungen gelten ausschließlich für externe Nutzer. Externe Nutzer sind solche, die nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Fraunhofer Gesellschaft stehen.

2. Nutzungsbeschränkungen

(1)    Eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet, insbesondere die Nutzung für Marketingzwecke ist ausdrücklich untersagt.

(2)      Allen Nutzer der Lernplattform ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu speichern, weiterzuverarbeiten, zu verändern, zu unterdrücken oder zu löschen. Dem Nutzer zur Verfügung gestellter Speicherplatz darf ausschließlich zur Speicherung der erstellten Inhalte benutzt werden. Ebenso ist ein vom Zweck abweichender Gebrauch untersagt.

(3)      Der Nutzer hat jedwede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb von Ilias oder der dahinterstehenden technischen Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten.

(4)       Die Fraunhofer Gesellschaft ist berechtigt technische Maßnahmen zu ergreifen (z.B. Zugangssperren zu errichten), um eine Nutzung zu verhindern, die über den zulässigen Nutzungsumfang hinausgeht. Der Nutzer darf keine Mittel einsetzen, mittels derer diese technischen Maßnahmen überwunden werden sollen.

(5)      Die Fraunhofer Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

(6)      Der Fraunhofer Gesellschaft ist es unbenommen, den Zugang zu Ilias aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht in ihrem Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken.

4. Pflichten des Nutzers beim Einstellen von Inhalten

(1)      Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Erstellung und Verwendung eigener Inhalte geltendes Recht (z. B. Straf-, Wettbewerbs-, Jugendschutz,- und Datenschutzrecht) zu beachten und keine Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- und Datenschutzrechte) zu verletzen. Er versichert insbesondere, dass er über erforderliche Nutzungsrechte verfügt und dies auf Nachfrage nachweisen kann. Bei der Verlinkung auf externe Websites ist durch den Nutzer zu prüfen, dass diese keine rechtswidrigen Inhalte aufweisen.

(2)      Das Einstellen von Inhalten zum Zwecke der Werbung jeder Art, sowie die Übermittlung von Informationen, welche einen Virus, einen Fehler, Manipulationen oder ähnliche schädigende Elemente enthalten, ist untersagt, ebenso wie das Einstellen von Inhalten, die das Ansehen der Fraunhofer Gesellschaft schädigen.

(3)      Der Nutzer ist verpflichtet, keine Inhalte auf Ilias hochzuladen oder sonst wie einzustellen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Das gleiche gilt für das Setzen von externen Links. Nicht erlaubt ist insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die

  1. Konkrete medizinische Diagnosen, Beratungen oder Behandlungen;
  2. Rassismus;
  3. Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art;
  4. Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum;
  5. Hetzen gegen Personen oder Unternehmen;
  6. persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht;
  7. urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten;
  8. sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten;
  9. Pornografie;
  10. anstößige, sexistische, obszöne, vulgäre, abscheuliche oder ekelerregende Materialien und Ausdrucksweisen;

darstellen, betreffen oder beinhalten.

(4)      Die Fraunhofer Gesellschaft ist jederzeit berechtigt, den Zugang zu einzelnen Inhalten des Nutzers zu sperren, z.B. wenn der Verdacht besteht, dass diese gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.

5. Schutzrechte

(1)      Alle von der Fraunhofer Gesellschaft auf Ilias veröffentlichten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, sofern es nicht ausdrücklich anders angegeben ist.

(2)      Das bedeutet, dass die Inhalte für den persönlichen Gebrauch im Rahmen der Durchführung des Kurses und nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt sind, nicht an Dritte ohne schriftliche Zustimmung des Urhebers weitergegeben, verbreitet, und/oder veröffentlicht und weder vervielfältigt noch verändert werden dürfen.

(3)      Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Materialien, die während des Kurses durch Teilnehmer/-innen einzeln oder gemeinsam erstellt werden. Unabhängig von der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit erklären sich alle Nutzer/-innen bereit, dass persönlich erstellte Materialien für Kurszwecke genutzt werden dürfen. Die Fraunhofer Gesellschaft behält sich vor, Kurse, die gegen die rechtlichen Bestimmungen verstoßen, zu löschen.  

6. Pflichten von Nutzer/-innen mit erweiterten Rechten (z.B. Kursbereich-Admins, Kurs-Admins, Kurs-Tutoren)

Nutzende mit erweiterten Rechten (Kursbereich-Admins, Kurs-Admins, Kurs-Tutoren, siehe 2.3) haben weitreichende Rechte, um ihre Kurse zu gestalten und zu betreiben und müssen sich hierbei an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dabei sind besonders folgende Punkte zu beachten:

(1)      Verantwortlichkeit

Kurs-Admins sind für die gesetzeskonforme Konfiguration, den Inhalt und Betrieb ihres Kurses verantwortlich. Ist in einem Kurs kein Kurs-Admin eingetragen, so ist jeweils der Kursbereich-Admin für den Kurs verantwortlich. Kursbereich-Admins sollten daher darauf achten, dass jedem Kurs in ihrem Bereich mindestens ein Kurs-Admin zugeordnet ist.

(2)      Zugriffssteuerung

Inhalte der Lernplattform können entweder öffentlich zur Verfügung gestellt werden oder einer eingeschränkten Nutzergruppe geschützt angeboten werden.

Kurs-Admins und Kursbereich-Admins verpflichten sich dazu, die von ihnen vergebenen Rollen und Rechte fortlaufend (mindestens einmal pro Jahr) auf Aktualität zu überprüfen und ggf. anzupassen. Hierbei sind gesetzliche Vorgaben, insbesondere zur Nutzung/Bereitstellung nutzungsrechtlich geschützter Werke (UrhWissG) sowie zur Erhebung, Verarbeitung und Zugänglichmachung personenbezogener Daten (DSGVO) einzuhalten. Erweiterte Rechte dürfen nur an Personen vergeben werden die dazu berechtigt sind diese Rechte zu haben (z.B. über einen entsprechenden Arbeitsvertrag, der auf die Dienstaufgaben verpflichtet).

(3)      Speicherung prüfungsrechtlich relevanter Daten

Prüfungsrechtlich relevante Daten (inklusive Prüfungstermine) dürfen nicht ausschließlich auf der Lernplattform gespeichert werden. Die Lernplattform darf nicht als Prüfungsarchiv verwendet werden. Teilnehmerbezogene Daten werden vom System der bzw. dem jeweiligen registrierten Teilnehmenden zugeordnet und gehen bei einer Löschung der Datenbank oder der Nutzerprofile verloren (bspw. durch Exmatrikulation). Einer für die Verwaltung von Prüfungsleistungen notwendigen Aufbewahrungspflicht kann daher nicht nachgekommen, eine dafür nachhaltige Speicherung über mehrere Semester nicht gewährleistet werden.

(4)      Besondere Pflichten von Kursbereich-Admins

Kursbereich-Admins sind verpflichtet, regelmäßig (mindestens jährlich) zu prüfen, ob Kurse und Kursbereiche in ihrem Kursbereich noch benötigt und genutzt werden. Die Lernplattform bietet keine Möglichkeiten zur dauerhaften Archivierung von Kursen. Falls ein Kurs nicht mehr benötigt wird, kann der Kursbereich-Admins bei Bedarf in Absprache mit den Kurs-Admins, eine Sicherung der Inhalte durchführen. Im Anschluss löscht der Kursbereich-Admin den Kurs unverzüglich.

Kursbereich-Admins können die Administratoren der Lernplattform bitten, die Rolle Kursbereich-Admin an Kollegen/-innen zu vergeben. Es ist Aufgabe der Kursbereich-Admins, sicher zu stellen, dass die Person, die die Rechte erhält, hierzu berechtigt ist (z.B. ein entsprechender Arbeitsvertrag vorliegt).

7. Haftung auf Seiten der Fraunhofer Gesellschaft

(1) Unbeschränkte Haftung: Die Fraunhofer Gesellschaft haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt insbesondere auch für solche Schäden, die durch das Herunterladen von Software oder Materialien von Nutzenden entstehen.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fraunhofer Gesellschaft nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Personen.

(2) Haftungsbeschränkung: Die Fraunhofer Gesellschaft haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur

- bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), und

- der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Fraunhofer Gesellschaft.

(3) Die Fraunhofer Gesellschaft haftet nicht für den Inhalt der Veröffentlichungen der Nutzer; dies gilt insbesondere für Fälle, in denen die von Nutzern eingestellten Inhalte gegen das geistige Eigentum (Markenrechte, Urheberrecht, etc.) oder gegen das Persönlichkeitsrecht Dritter verstoßen. Dieser Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für Inhalte von Internetseiten, welche von Nutzern von Ilias ohne Kenntnis der Fraunhofer Gesellschaft verlinkt wurden. Sobald der Fraunhofer Gesellschaft indes Rechtsverletzungen auf den verlinkten fremden Seiten bekannt werden sollten, werden derartige Links unverzüglich entfernt.

(4) Die Fraunhofer Gesellschaft haftet nicht für die Richtigkeit und den Inhalt der allein von den Nutzern selbst gemachten Angaben in den Registrierungs- bzw. Profildaten der Nutzer. Die Fraunhofer Gesellschaft übernimmt keine Haftung für den eventuellen Missbrauch von Informationen durch andere Nutzer oder sonstige Dritte

8. Haftung auf Seiten der Nutzer

Verstößt der Nutzer schuldhaft gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen gesetzliche Pflichten, so haftet er den gesetzlichen Vorgaben entsprechend.

9. Freistellung

(1)      Der Nutzer stellt die Fraunhofer Gesellschaft und deren Mitarbeiter bzw. Beauftragte für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher gesetzlicher Verstöße und/oder der Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung des Nutzerkontos vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei.

(2)      Darüber hinaus verpflichtet sich der Nutzer, alle Kosten zu ersetzen, die der Fraunhofer Gesellschaft durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die der Fraunhofer Gesellschaft bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

10. Nutzungsausschluss

Besteht ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, so wird der Nutzer aufgefordert, dieses Verhalten zu unterlassen. Kommt der Nutzer dieser Aufforderung nicht nach, so wird er von den Administrator/-innen der Lernplattform zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung ausgeschlossen. Ein Anspruch auf eine Wiederzulassung besteht nicht. Voraussetzung für eine Wiederzulassung ist u.a. ein schriftlicher Antrag mit der Versicherung, dass das missbräuchliche Verhalten in Zukunft unterlassen wird.

11. Besondere Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten

(1)      Im Rahmen von Kursen haben Sie Zugriff auf personenbezogene Daten z.B. die Namen oder Foreneinträge von Kursteilnehmer/-innen. Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zugänglichen Daten anderer Nutzer/-innen, sowie personenbezogene Daten, zu denen er Zugang erhält, streng vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Eine Ausnahme stellt ausschließlich die entsprechende schriftliche Einwilligung der oder des jeweils Betroffenen dar.

(2)      Besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (z.B. Patientendaten/Gesundheitsdaten) dürfen nur nach den Vorgaben der DSGVO und sonstiger gesetzlicher Vorgaben mit ausdrücklicher schriftlicher und wirksamer Einwilligung der oder des Betroffenen zweckgebunden ins System eingestellt werden.

12. Änderung der Nutzungsbedingungen

(1)      Fraunhofer ist berechtigt, jederzeit Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, z.B. bei technischen Änderungen oder Anpassungen im inhaltlichen/funktionalem Angebot.

(2)      Eine Änderung oder Ergänzung wird dem Nutzer spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail angekündigt, ohne dass die geänderten oder ergänzten Bedingungen im Einzelnen oder die Neufassung der Bedingungen insgesamt übersandt werden müssten; es genügt die Unterrichtung über die vorgenommenen Änderungen oder Ergänzungen. Fraunhofer wird in der Ankündigung einen Link mitteilen, unter dem die Neufassung der Nutzungsbedingungen insgesamt eingesehen werden kann.

(3)      Sofern der Nutzer der Änderung oder Ergänzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ankündigung der Änderung oder Ergänzung widerspricht, gilt dies als Einverständnis mit der Änderung oder Ergänzung; hierauf wird Fraunhofer in der Ankündigung gesondert hinweisen.

13. Schlussbestimmungen

(1)     Diese Ausführungen sind als Teil des Internetangebots zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen unberührt.

(2)      Auf die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.